Für alle Produkte gilt die gesetzliche Gewährleistung. Eine zusätzliche Garantie besteht nur, wenn der Hersteller sie ausdrücklich erklärt.
Gesetzliche Gewährleistung
Bei neuen Waren haften wir für Mängel nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Gewährleistungsfrist beträgt gegenüber Verbrauchern in der Regel zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Gesetzliche Sonderregelungen, insbesondere für bestimmte Warengruppen, bleiben unberührt.
Herstellergarantie
Einige Holzöfen und Brennstoffe werden vom Hersteller mit einer freiwilligen Garantie angeboten. Ob und in welchem Umfang eine solche Garantie besteht, ergibt sich ausschließlich aus den Herstellerunterlagen, die mit der Ware geliefert werden. Aus den Angaben auf dieser Website lässt sich keine zusätzliche Garantie ableiten.
Mängel melden
- Ware prüfen
Prüfen Sie die Lieferung bei Annahme auf sichtbare Schäden und dokumentieren Sie diese auf dem Lieferpapier.
- Kontakt aufnehmen
Melden Sie den Mangel per E-Mail an kontakt@holz-hammes-ug.com, telefonisch unter +49 163 4163601 oder über das Kontaktformular mit Bestellnummer, Artikelnummer, Foto und einer kurzen Beschreibung.
- Abhilfe
Wir prüfen den Fall und stimmen mit Ihnen Nacherfüllung, Ersatzlieferung oder eine andere gesetzlich vorgesehene Lösung ab.
Verschleiß und unsachgemäße Nutzung
Natürliche Eigenschaften von Holz (z. B. Risse, Farbschwankungen oder Feuchtigkeitsschwankungen) sind kein Mangel, soweit sie üblich und unvermeidbar sind. Schäden durch unsachgemäße Lagerung, falsche Verbrennung oder Nichtbeachtung der Herstellerangaben fallen nicht unter die Gewährleistung.